Wenn Sie als Geschäftsführer nach möglicherweise langer Zeit des Kampfes erkannt haben, dass bei der von Ihnen vertretenen Gesellschaft ein Insolvenz-Antrag nicht zu vermeiden ist..... dann gibt es einen
realistischen, effektiven und gleichzeitig wirtschaftlichen.
Rettungs-Versuch.
Dieser allerletzte Rettungs-Versuch erscheint einfach, ist aber raffiniert und höchst komplex, und basiert darauf, dass Sie (in der Regel mit unserer Unterstützung) aller-letzte Verhandlungen mit den Gläubigern führen, und auf diese Weise eine außergerichtliche Lösung erreichen können.
Diese Vorgehensweise zieht in den Gläubiger in die Verantwortung, der damit maßgeblich an der Entscheidung beteiligt wird, ob der Geschäftsführer tatsächlich einen Insolvenzantrag stellen muss, oder ob gemeinsam eine Heilung des Insolvenzgrunds gefunden werden kann.
Diese Vorgehensweise ist nicht für alle notleidenden Gesellschaften geeignet.
Sie eignet sich speziell nicht für jene Gesellschaften, bei denen es keine Masse und keine Liquidität mehr gibt, -es sei denn die Mittel für einen Vergleich werden von Dritten (Gesellschaftern) bereit gestellt. Dabei eignen sich jedoch alle Aktiva die für einen Gläubiger einen Wert versprechen.
Es muss allen Beteiligten klar sein, dass beim Scheitern dieser letzten Verhandlungen nur noch ein Insolvenzantrag in Frage kommt.
Die Chance in dieser Situation einen berauschenden Erfolg zu erzielen ist realistisch wenn man sich in die Position des Gläubigers versetzt. Diesem sollte alles daran gelegen sein, ein Insolvenzverfahren zu verhindern.
Warum ist das so?
In vielen Fällen wird die noch vorhandene Masse einer in Insolvenz gegangenen Gesellschaft von der Arbeit des Insolvenzverwalters aufgebraucht. Es ist kein Geheimnis, dass die Zahlungen eines Insolvenzverwalters an Gläubiger manchmal nur wenige Prozent der tatsächlichen Forderung betragen, und häufig erst nach 2 Jahren erfolgen.
Aus diesem Grunde besteht das Geheimnis der "letzten Rettung" aus dem Zusammenspiel verschiedener Faktoren:
1.) Der realistischen Annahme, dass die durch den voraussichtlichen Insolvenzverwalter zu erzielende Masse aller Voraussicht nach sehr gering ausfallen kann.
2.) Der Tatsache dass der Geschäftsführer zwar gerne die Insolvenz abwenden möchte aber auch eine Lösung der Probleme herbeiführen will. Das ist ein wichtiger Punkt, da der Geschäftsführer im Falle weitreichende und umfangreiche haftungsrechtliche Nachteile befürchten muss.
Es kann allerdings nur dann der gewünschte Erfolg erzielt werden, wenn der Geschäftsführer rigoros aber offen verhandelt, und wenn er sich nicht unter Druck setzen läßt.
Das erfordert starke Nerven und ein umfassendes Wissen über die Mechanik und den Ablauf eines Insolvenzverfahrens.
Das Wissen über den Ablauf eines Insolvenzverfahrens können Sie sich über die Beratung eines versierten Fachanwalts für Insolvenzrechts sichern. Diese Beratung und Begleitung durch einen entsprechenden Anwalt ist in der Regel allerdings teuer und wird häufig mit einem Stunden-Honorar von ca. EUR 500 (pro Stunde) vergütet.
Wir bieten Ihnen dazu eine wirtschaftliche und sachlich nicht schlechtere Alternative.



















